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   BGH, 28.02.1972 - II ZR 151/69   

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https://dejure.org/1972,1787
BGH, 28.02.1972 - II ZR 151/69 (https://dejure.org/1972,1787)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1972 - II ZR 151/69 (https://dejure.org/1972,1787)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1972 - II ZR 151/69 (https://dejure.org/1972,1787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Das im Schiedsgutachtervertrag vorgesehene Recht, den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen - Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit - Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 827
  • MDR 1972, 491
  • DB 1972, 1722
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.1970 - VII ZR 31/69

    Überparteilichkeit von Schiedsgerichten

    Auszug aus BGH, 28.02.1972 - II ZR 151/69
    Die Parteien ihrerseits sehen die von ihnen benannten Persönlichkeiten leicht als Anwälte ihres Interesses im Schiedsgericht an und machen deshalb hierzu Schiedsrichter namhaft, von denen sie erwarten, sie würden den Rechtsstreit zu ihren Gunsten entscheiden (vgl. BGHZ 54, 392, 396) [BGH 05.11.1970 - VII ZR 31/69].
  • LG Kleve, 21.06.2018 - 6 O 34/17

    Krankenversicherung; private Pflegezusatzversicherung; Prämienerhöhung;

    Intensive Geschäftsbeziehungen stehen daher wie bei einem gerichtlichen Sachverständigen der Unabhängigkeit des Treuhänders entgegen (vgl. zum Sachverständigen Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 406, Rn. 8; MüKo-ZPO/Zimmermann, 5. Aufl. 2016, § 406, Rn. 5; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 406, Rn. 7; vgl. zum Schiedsgutachter auch BGH, Urteil vom 28.02.1972 - II ZR 151/69 = NJW 1972, 827).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2003 - 4 W 52/02

    Ablehnung eines Sachverständigen: Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs

    Wenn aus ihrer Sicht hinreichende Gründe gegeben sind, die Zweifel an der Unparteilichkeit erregen und bei ihr das Gefühl hervorrufen könnten, die Gegenpartei verfüge über Einflussmöglichkeiten, die sie selbst nicht habe, muss vom Vorliegen eines Befangenheitsgrundes ausgegangen werden (vgl. BGH NJW-RR 1987, 893; BGH NJW 1972, 827; BayObLG …
  • OLG Bremen, 24.05.2006 - 2 Sch 2/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters wegen der Art und Weise der

    Daraus könnte bei objektiver Betrachtung der Eindruck entstehen, dass er sich durch die (laufende) Vertretung mit den Interessen der Antragsgegnerin verbunden fühle und deshalb auch im zeitgleich stattfindenden Schiedsgerichtsverfahren in seiner Unparteilichkeit beschränkt sei (ähnlich BGH NJW 1972, S. 827).
  • BGH, 05.12.1979 - VIII ZR 155/78

    Berechnung und Aufschlüsselung von Kosten einer Klimaanlage in einem Hochhaus -

    Der Sachverständige setzt, so integer er bei objektiver Würdigung persönlich auch sein mag, einen Grund zur Befürchtung, nicht neutral zu sein, wenn er während der Erarbeitung seines Gutachtens sich etwa durch Aufnahme rechtsgeschäftlicher Beziehungen mit den Interessen einer der der Schiedsgutachtenvereinbarung unterworfenen Partei verbindet, ohne die andere davon zu unterrichten und deren Zustimmung einzuholen (BGH Urteil vom 28. Februar 1972 - II ZR 151/69 = LM ZPO § 1032 Nr. 6).
  • OLG Hamm, 16.10.2006 - 17 U 30/06

    Verbindliche Regulierung von Schadensersatzansprüchen über einen

    Allerdings können die Parteien das Verfahren vertraglich regeln, also vereinbaren, den Schiedsgutachter wegen Befangenheit ablehnen zu können (BGH NJW 1972, 827).
  • BGH, 09.07.1970 - IX ZR 240/69

    Rechtsmittel

    Im übrigen gibt es im Überleitungsrecht des BEG-Schlußgesetzes keine Bindung an die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts in früheren Entscheidungen (vgl. für Art. 111 Nr. 2 Abs. 3: BGH RzW 1967, 336 Nr. 51; für Art. IV Nr. 1 Abs. 1 a: BGH Urteil vom 2. Oktober 1969 - II ZR 151/69 - vgl. auch BGH RzW 1969, 576 Nr. 37).
  • LG Dortmund, 20.01.2006 - 6 O 666/02

    Beauftragung eines Sachverständigen wegen des Streits um die Höhe der

    Soweit sich die Kläger auf die Entscheidung BGH NJW 1972, 827 beziehen, wonach ein Schiedsgutachter wie ein Schiedsrichter entsprechend § 1036 ZPO abzulehnen ist, ist der vorliegende Fall mit dem dem BGH vorgelegenen Sachverhalt deswegen nicht vergleichbar, weil hier eine entsprechende vertragliche Abrede bezüglich der Ablehnungsmöglichkeit nicht besteht.
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